Der verantwortungsvolle Wertzuwachs des Vermögens unserer Versicherten und Rentenbezüger ist INVOR’s oberstes Prinzip. Zur Gewährleistung dieser Qualität verpflichten wir uns zu den folgenden sieben Geschäftsgrundsätzen:
1. Stabile Vorsorgequalität
Selbstverständlich steht INVOR’s finanzielle Stabilität im Vordergrund. Langjähriges Know-How unserer kompetenten Fachkräfte garantiert absolute Vorsorgequalität.
2. Professionalität
Effiziente Strukturen sind das Rückgrat der INVOR. Die angeschlossenen Vorsorgewerke und dessen Kommissionen überwachen und entscheiden selbst über die Verwendung ihrer freien Mittel. Rentenbezügerinteressen werden durch eine Rentnerkommission vertreten.
3. Gesetzeskonforme Abwicklung
Die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsorgane garantieren zusammen mit der Geschäftsführung, den Vorsorgeexperten, Anlagespezialisten, der Kontrollstelle und der kantonalen Aufsichtsbehörde eine gesetzeskonforme Geschäftsabwicklung.
4. Transparenz
Die von INVOR erwirtschafteten Kapitalerträge werden zur Bildung notwendiger Reserven zur Gewährleistung der finanziellen Sicherheit der Stiftung verwendet. Der Restbetrag wird auf die einzelnen Vorsorgewerke und die Rentenbezüger aufgeteilt, welche jährlich eine Abrechnung erhalten.
5. Angebotsflexibilität
Vorsorgebedürfnisse variieren von Unternehmen zu Unternehmen. INVOR bietet ein breites Spektrum an standardisierten Vorsorgeplänen, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen gezielt eingehen.
6. Regelmässige Information
Selbstverständlich werden alle angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherte regelmässig über alle wichtigen finanziellen Daten und Anlageerträge detailliert informiert.
7. Effiziente und kostengünstige Verwaltung
Die Standardisierung der Vorsorgepläne und schlanke Strukturen ermöglichen eine effiziente Verwaltung, deren Kosten aus den Erträgen finanziert wird. Somit fallen für angeschlossene Unternehmen keine direkten Verwaltungskosten an.